Verkaufs- und Lieferbedingungen
(AGB) – Händler / B2B
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Verbraucher gelten sie nicht.
BEAD GmbH
Tente 33
42929 Wermelskirchen
Deutschland
Telefon: +49 2196 8984642
E-Mail: info@beadbags.de
Geschäftsführer: Stefan Schult
Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 62060
USt-IdNr.: DE 257483903
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.2 Vertragspartner ist die BEAD GmbH, Tente 33, 42929 Wermelskirchen, Deutschland (nachfolgend „Beadbags“). Die Bedingungen gelten für sämtliche Angebote, Bestellungen, Lieferungen, Leistungen, Sonderanfertigungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen Beadbags und dem Kunden, auch für künftige Geschäfte, ohne dass sie erneut ausdrücklich vereinbart werden müssen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Beadbags stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Beadbags in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefert oder leistet.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen sollen zu Beweiszwecken in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Gesetzlich zwingende Formvorschriften bleiben unberührt.
1.5 Die Vertragssprache ist Deutsch. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher findet keine Anwendung, da sich das Angebot ausschließlich an Geschäftskunden richtet.
2. Angebote, Onlinebestellungen und Vertragsschluss
2.1 Produktdarstellungen, Preislisten, Kataloge, Händlerseiten und sonstige Informationen von Beadbags sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind. Sie stellen insbesondere im Online-Bereich noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.2 Mit Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang der Bestellung und ist keine Auftragsbestätigung und keine Vertragsannahme.
2.3 Beadbags kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang annehmen, und zwar durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Übersendung der Rechnung oder durch Auslieferung der Ware. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden.
2.4 Eine Anfrage zu einer individuellen Edition, Gestaltung oder Sonderanfertigung ist zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein darauf bezogenes Angebot von Beadbags annimmt oder Beadbags den Auftrag ausdrücklich bestätigt.
2.5 Beadbags ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder zusätzliche Nachweise zur Unternehmereigenschaft, Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bonität oder Vertretungsberechtigung anzufordern. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler berechtigen Beadbags zur Berichtigung; der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
2.6 Die wesentlichen Bestelldaten werden im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Erfordernisse gespeichert. Der Kunde erhält die übermittelten Angaben grundsätzlich per E-Mail und ist dafür verantwortlich, eine erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und den Empfang, einschließlich des Spam-Ordners, zu prüfen.
3. Produkte, Upcyclingmaterialien und Beschaffenheit
3.1 Beadbags verarbeitet unter anderem recycelte und upgecycelte Materialien wie gebrauchte oder neue Futtersäcke, Zementsackmaterial, Fischfuttersäcke, Fischernetz- und Moskitonetzmaterial sowie weitere wiederverwertete Kunststoffe und Textilien. Materialherkunft, Druckbild, Webstruktur, Farbton und Gebrauchsspuren können produktions- und materialbedingt variieren und machen jedes Produkt zum Unikat.
3.2 Abbildungen, Farbdarstellungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, annähernd. Handelsübliche, technisch unvermeidbare oder geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur, Druck, Haptik, Form, Größe, Gewicht, Nahtbild oder Ausstattung stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3.3 Bei Produkten aus recycelten oder natürlichen Materialien sind materialtypische Veränderungen, Abrieb, Knicke, Unregelmäßigkeiten und Gebrauchsspuren bei vertragsgemäßer Nutzung normal. Die Produkt- und Pflegehinweise sind zu beachten.
3.4 Beadbags darf einzelne Komponenten, Beschläge, Bänder, Reißverschlüsse, Etiketten oder Verpackungselemente durch qualitativ und funktional gleichwertige Ausführungen ersetzen, wenn die ursprünglich vorgesehene Komponente nicht verfügbar ist und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
3.5 Muster und Mustersendungen werden grundsätzlich berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht für Muster besteht nicht; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
4. Preise, Händlerpakete und Bestellmengen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4.2 Transport, Porto, Verpackung, Transportversicherung, Zoll, Einfuhrabgaben und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im bestätigten Preis enthalten sind. Bei Lieferungen in das Ausland trägt der Kunde die im Bestimmungsland anfallenden Steuern, Zölle und Gebühren, sofern keine abweichende Lieferklausel vereinbart ist.
4.3 Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise, Mengen und Leistungsbestandteile. Preisangaben auf der Website oder in einer Bestellung werden erst mit Annahme durch Beadbags verbindlich.
4.4 Händlerpakete werden in der jeweils angebotenen Zusammenstellung und Menge geliefert. Ein Anspruch auf abweichende Sortierung, Teilung, Farbauswahl oder Austausch einzelner Varianten besteht nur, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
4.5 Für Individualisierungen gelten die auf der Händlerseite, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Konditionen. Soweit dort vorgesehen, wird bei 50 Stück eine Individualisierungspauschale von 30,00 EUR netto berechnet; bei 100 Stück kann diese Leistung im Paketpreis enthalten sein. Maßgeblich ist stets die jeweilige Auftragsbestätigung.
4.6 Änderungen, Zusatzwünsche, weitere Korrekturläufe oder Leistungen, die nach Auftragserteilung oder über den bestätigten Leistungsumfang hinaus verlangt werden, können nach vorheriger Information gesondert berechnet werden. Durch Kundenwünsche entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen trägt der Kunde.
4.7 Eine allgemeine Mindestauftragshöhe besteht nur, soweit sie nicht für bestimmte Produkte, Händlerpakete oder Sonderanfertigungen ausdrücklich vorgesehen ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Beadbags kann für Erstaufträge, Sonderanfertigungen, Individualisierungen, Auslandslieferungen oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheit verlangen.
5.2 Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungsdaten und E-Mail-Adresse aktuell zu halten und elektronische Rechnungen ordnungsgemäß zu empfangen und aufzubewahren.
5.3 Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Beadbags kann außerdem die gesetzliche Verzugspauschale und weitergehende nachgewiesene Verzugsschäden verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstigen konkreten Anhaltspunkten für eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig. Beadbags kann noch ausstehende Leistungen bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zurückhalten.
5.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, von Beadbags anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
5.6 Rabatte und Mengennachlässe stehen unter dem Vorbehalt vollständiger und fristgerechter Zahlung sowie vollständiger Warenabnahme. Bei einer freiwillig akzeptierten Retoure kann Beadbags die ursprüngliche Rabattberechnung entsprechend der tatsächlich abgenommenen Menge korrigieren.
6. Lieferung, Leistungszeit und höhere Gewalt
6.1 Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Eine Lieferfrist beginnt erst, wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt, erforderliche Unterlagen und Freigaben erteilt und vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
6.2 Nachträgliche Änderungen durch den Kunden verlängern Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Beadbags ist zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt; diese können gesondert berechnet werden.
6.3 Beadbags ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs beruhen, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Pandemien, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen, Cyberangriffe, Ausfall von Kommunikations- oder Produktionssystemen oder sonstige Fälle höherer Gewalt. Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
6.4 Beadbags wird den Kunden über eine wesentliche Störung und deren voraussichtliche Auswirkungen informieren. Dauert die Störung länger als drei Monate oder ist eine Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.
6.5 Soweit Beadbags die Ware nicht selbst herstellt, steht die Lieferverpflichtung unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung aus einem entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäft, sofern Beadbags die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Der Kunde wird unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden für nicht lieferbare Positionen erstattet.
6.6 Gerät Beadbags in Verzug, hat der Kunde grundsätzlich zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs richten sich nach Abschnitt 10 dieser Bedingungen.
6.7 Bei internationalen Lieferungen unterstützt der Kunde Beadbags rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen und Dokumenten. Verzögerungen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Zoll-, Steuer-, Import- oder Empfängerdaten gehen nicht zulasten von Beadbags.
7. Versand, Verpackung und Gefahrübergang
7.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager oder ab Herstellerwerk von Beadbags. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
7.2 Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden oder an einen von ihm beauftragten Dritten über. Bei Annahmeverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7.3 Die Versandart und der Transportdienstleister werden nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählt, sofern der Kunde keine rechtzeitig bestätigte Vorgabe macht. Sichtbare Transportschäden sollen bei Übergabe gegenüber dem Frachtführer dokumentiert und Beadbags unverzüglich mitgeteilt werden; gesetzliche Ansprüche werden durch eine unterlassene Dokumentation nicht ausgeschlossen.
7.4 Für Verpackungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Verpackungsgesetz. Soweit gesetzliche Rücknahme- oder Verwertungspflichten bestehen, stellt Beadbags die erforderlichen Informationen und Rückgabemöglichkeiten bereit. Paletten und Mehrwegverpackungen bleiben Eigentum von Beadbags, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8. Untersuchung, Mängelanzeige und Gewährleistung
8.1 Soweit der Kunde Kaufmann ist, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang zu untersuchen.
8.2 Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind Beadbags möglichst innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung in Textform unter Angabe von Bestell- oder Rechnungsnummer und einer nachvollziehbaren Beschreibung anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
8.3 Die vereinbarte Beschaffenheit bestimmt sich vorrangig nach Auftragsbestätigung, Freigabemuster und ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen. Materialtypische und nach Abschnitt 3 zulässige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
8.4 Bei einem berechtigten Mangel leistet Beadbags nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde hat Beadbags hierfür eine angemessene Frist und die erforderliche Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe dieser Bedingungen zu.
8.5 Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach Ablieferung. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei gesetzlich zwingenden Rückgriffsansprüchen innerhalb der Lieferkette.
8.6 Rücksendungen wegen behaupteter Mängel sollen vorab mit Beadbags abgestimmt und eindeutig gekennzeichnet werden. Bei berechtigter Mängelanzeige trägt Beadbags die erforderlichen Kosten der Nacherfüllung. Unberechtigte Prüf- oder Rücksendekosten kann Beadbags dem Kunden berechnen, wenn der Kunde den fehlenden Mangel erkennen konnte.
8.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlichem oder materialtypischem Verschleiß, unsachgemäßer Lagerung, Reinigung, Behandlung oder Nutzung, übermäßiger Beanspruchung, eigenmächtigen Änderungen oder Reparaturen, ungeeigneten Einsatzbedingungen oder Nichtbeachtung von Pflege- und Gebrauchshinweisen, soweit diese Umstände für den Mangel ursächlich sind.
9. Sonderanfertigungen und Individualisierungen
9.1 Sonderanfertigungen und individuelle Editionen werden ab den jeweils bestätigten Mindestmengen und Mindestauftragswerten ausgeführt. Beadbags ist berechtigt, geeignete Produktionspartner und Dritte einzusetzen.
9.2 Der Kunde stellt alle für die Gestaltung und Produktion erforderlichen Texte, Logos, Motive, Farbwerte, Daten, Dateien und sonstigen Vorgaben vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereit. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund ungeeigneter, fehlerhafter oder verspäteter Daten trägt der Kunde.
9.3 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten oder gewünschten Inhalte, Marken, Logos, Bilder, Schriften, Texte und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder in dem erforderlichen Umfang rechtmäßig genutzt werden dürfen. Er stellt Beadbags von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, soweit die Rechtsverletzung aus der Kundenvorgabe stammt und Beadbags sie nicht zu vertreten hat.
9.4 Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde, soweit vereinbart, eine digitale Vorschau, Reinzeichnung, ein Muster oder eine sonstige Produktionsfreigabe. Der Kunde prüft insbesondere Schreibweise, Positionierung, Maße, Motiv, Zuordnung und sonstige Spezifikationen. Mit der Freigabe in Textform bestätigt er die Produktionsreife. Für nach Freigabe übersehene Fehler in den freigegebenen Inhalten haftet Beadbags nur, wenn Beadbags den Fehler zu vertreten hat.
9.5 Bildschirmdarstellungen und digitale Vorschauen können Farben, Kontraste, Materialwirkung und Druckergebnis nur annähernd wiedergeben. Bei Siebdruck, insbesondere auf unregelmäßigen Upcyclingmaterialien, sind technisch bedingte Farb-, Deckungs-, Positions- und Konturabweichungen möglich und zulässig, soweit sie die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.
9.6 Änderungen nach Freigabe bedürfen der Bestätigung durch Beadbags und können zusätzliche Kosten sowie eine neue Lieferfrist auslösen. Eine Stornierung nach Beginn der Gestaltung, Beschaffung oder Produktion ist nur mit Zustimmung von Beadbags möglich. Der Kunde trägt in diesem Fall die bis dahin entstandenen Kosten und nicht mehr vermeidbaren Verpflichtungen.
9.7 Für individuell angefertigte oder mit Kundenvorgaben versehene Ware besteht kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
9.8 Überlassene Dateien, Vorlagen, Reinzeichnungen und Muster werden sorgfältig behandelt. Beadbags darf Projektdateien nach zwölf Monaten seit Projektabschluss oder letzter Kommunikation löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Vereinbarungen bestehen. Originale werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückgesandt.
9.9 Urheber-, Design- und sonstige Schutzrechte an von Beadbags entwickelten Entwürfen, Gestaltungsideen, Reinzeichnungen und Produktionsdaten verbleiben bei Beadbags. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung nur die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe, Veränderung, Vervielfältigung oder Nutzung für andere Hersteller bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
9.10 Eine Branchen-, Gebiets- oder Motivexklusivität besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Werkzeuge, Siebe, Schablonen, Stanzformen und Produktionshilfsmittel bleiben auch bei Kostenbeteiligung des Kunden Eigentum von Beadbags oder des jeweiligen Produktionspartners, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10. Haftung
10.1 Beadbags haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Beadbags nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Beadbags.
10.4 Für vom Kunden bereitgestellte Materialien, Inhalte, Versandvorgaben, Verarbeitungsvorschriften oder sonstige Kundenvorgaben haftet Beadbags nicht, soweit Schäden oder Mängel auf diesen Vorgaben beruhen und Beadbags deren Untauglichkeit nicht erkennen musste. Der Kunde bleibt für die rechtliche und technische Eignung seiner Vorgaben verantwortlich.
10.5 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen und mittelbare Schäden. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Beadbags behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
11.2 Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer an Beadbags ab; Beadbags nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis zum Widerruf zur Einziehung ermächtigt.
11.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Zugriffe Dritter, Beschädigungen oder Verlust sind Beadbags unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trägt die Kosten notwendiger Maßnahmen zum Schutz des Eigentums, soweit der Dritte diese nicht erstattet.
11.4 Eine Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für Beadbags. Entsteht durch Verarbeitung oder Verbindung eine neue Sache, erwirbt Beadbags Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
11.5 Beadbags wird Sicherheiten auf Verlangen nach eigener Wahl freigeben, soweit deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt.
11.6 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann Beadbags nach den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware herausverlangen. In der bloßen Rücknahme liegt nicht automatisch ein Rücktritt, sofern dies nicht ausdrücklich erklärt wird.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1 Beadbags verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Kommunikation, Abrechnung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Wahrung berechtigter Interessen. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter https://beadbags-shop.com/datenschutz/.
12.2 Der Kunde darf in Uploads, Motiven und sonstigen Unterlagen nur solche personenbezogenen Daten übermitteln, deren Verarbeitung für den Auftrag erforderlich und rechtlich zulässig ist. Besonders sensible Daten sollen nur nach vorheriger Abstimmung übermittelt werden.
12.3 Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche kaufmännische und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder die Information bereits öffentlich bekannt ist.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist, der Geschäftssitz von Beadbags in Wermelskirchen.
13.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Wermelskirchen beziehungsweise das hierfür zuständige Gericht. Beadbags bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.
Gültig ab 16. Juli 2026